Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Lalee OHG Düren (Amtsgericht Düren HR A 1708)
  1. Allgemeines
    Sämtliche Verkäufe und Lieferungen werden ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen ausgeführt. (Einkaufs-) Bedingungen des Käufers gelten nur insoweit, als diese unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht widersprechen. Abweichende Bedingungen des Käufers bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung. Die Regelung der UN-Konvention zur Abtretung von Forderungen im Internationalen Handelsverkehr gelten bereits jetzt aufschiebend bedingt auf den Moment ihres Inkrafttretens als vereinbart. Mit Auftragserteilung / Warenannahme bestätigt der Käufer die Warenannahme und die Zahlungsverpflichtung seinerseits. Die Teppiche Lalee OHG kann, ohne Angabe von Gründen, vom Vertrag zurücktreten, falls anzunehmen ist, dass die Belieferung an den Käufer ein finanzielles Risiko für sie darstellt.
  2. Lieferung
    Die Art der Lieferung und die Verrechnung der entstandenen Kosten werden individuell festgelegt, bzw. ergeben sie aus den regelmäßigen Gepflogenheiten der Geschäftsbeziehung. Das Transportrisiko geht stets zu Lasten des Käufers.
  3. Lieferzeit
    Wegen rückständiger Mengen kann die Bezahlung vorausgegangener Teillieferungen im Rahmen der Zahlungsbedingungen der Teppiche Lalee OHG nicht verweigert werden. Fixtermine gelten nur nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch die Teppiche Lalee OHG.
  4. Zahlung
    1. Ohne weitere Vereinbarungen gilt Barzahlung bei Warenübergabe. Mit der Warenannahme bestätigt der Käufer die Zahlungsverpflichtung innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist. Die Kosten für den Zahlungsverzug berechnen sich nach den gesetzlichen Regelungen. Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder anerkannt sind, außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Rechtsverhältnis beruht. Dies gilt auch bei Vermögensverfall der Teppiche Lalee OHG.
    2. Bei entsprechender schriftlicher Mitteilung durch die Teppiche Lalee OHG können die Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung von dieser an die SüdFactoring GmbH, Pariser Platz 7, 70173 Stuttgart, abgetreten werden. Für diesen Fall können Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung dann nur an die SüdFactoring GmbH erfolgen. Maßgeblich für den Zahlungszeitpunkt ist der Eingang der Gutschrift auf dem auf der Rechnung stehenden Konto, welches an die SüdFactoring GmbH abgetreten wurde.
  5. Fälligkeit
    Die Kaufpreisforderung wird – wenn nicht anders vereinbart – mit der Übergabe der Ware an den Käufer sofort fällig. Vorbehaltlich einer konkreten Zahlungsfrist, gerät der Käufer spätestens dann mit der Zahlung in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 15 Tagen nach Fälligkeit Zahlung leistet. Gerät der Abnehmer mit Zahlung einer Forderung ganz oder teilweise in Verzug, so werden sämtliche bestehenden Forderungen sofort zur Zahlung fällig.
  6. Eigentumsvorbehalt
    1. Die Teppiche Lalee OHG behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises sowie bis zur Zahlung aller ausstehender Beträge aus der Geschäftsverbindung, einschließlich aller Saldoforderungen u. a. aus Kaufverträgen oder Kontokorrentverhältnissen sowie etwaiger Refinanzierungs- oder Umkehrwechsel, vor.
    2. Durch Verarbeitung dieser Waren der Teppiche Lalee OHG erwirbt der Käufer kein Eigentum an den ganz oder teilweise hergestellten Sachen; die Verarbeitung erfolgt unentgeltlich ausschließlich für den Verkäufer. Sollte dennoch der Eigentumsvorbehalt durch irgendwelche Umstände erlöschen, so sind sich Verkäufer und Käufer schon jetzt darüber einig, dass das Eigentum an den Sachen mit der Verarbeitung auf den Verkäufer übergeht, der die Übereignung annimmt. Der Käufer bleibt deren unentgeltlicher Verwahrer. Bei der Verarbeitung mit noch in Fremdeigentum stehenden Waren erwirbt der Verkäufer Miteigentum an den neuen Sachen. Der Umfang dieses Miteigentums ergibt sich aus dem Verhältnis des Rechnungswertes der vom Verkäufer gelieferten Ware zum Rechnungswert der übrigen Ware. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern, eine Sicherungsübereignung oder Verpfändung der Vorbehaltsware durch den Käufer ist jedoch ausgeschlossen. Die aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen einschließlich eventueller Saldoforderungen tritt der Käufer hiermit sicherungshalber an die dies annehmende Teppiche Lalee OHG ab und zwar unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach Verbindung oder Vermischung verkauft worden ist. Die Teppiche Lalee OHG wird die vorstehend geregelten Sicherheiten nach ihrer Wahl auf Verlangen des Käufers freigegeben, soweit sie den Wert der gesicherten Forderungen um mehr als 20 % übersteigen.
    3. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum der Teppiche Lalee OHG hinweisen. Die Teppiche Lalee OHG ist bei Zahlungsrückständen jederzeit berechtigt, Auskunft darüber zu verlangen, wo sich von ihr unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Waren befinden oder an wen der Käufer ggf. die Waren weiterveräußert hat. Bei Zahlungsrückständen oder sonstigen erheblichen Vertragsverletzungen ist die Teppiche Lalee OHG berechtigt, jederzeit Zutritt zu den gelieferten Vorbehaltswaren zu verlangen, z. B. um diese zu inventarisieren oder zu fotografieren. Die Teppiche Lalee OHG kann die Ware aufgrund des Eigentumsvorbehaltes mitnehmen und/ oder herausverlangen, wenn sie vom Vertrag zurückgetreten ist. Die Teppiche Lalee OHG ist in den Fällen einer Verbindung oder Vermischung oder der Weiterveräußerung von gelieferten Eigentumsvorbehaltswaren zusammen mit anderen Waren berechtigt, Auskunft darüber zu verlangen, mit welchen weiteren Gegenständen von welchen weiteren Lieferanten die Verbindung, Vermischung oder Weiterveräußerung zu welchen genauen Wertanteilen erfolgt ist, um die Teppiche Lalee OHG insbesondere in den Fällen des vorstehenden Absatzes 2 in die Lage zu versetzen, den genauen Wert des Sicherungsgutes im Sinne des Absatzes 2 zu ermitteln und zu realisieren. Außerdem kann die Teppiche Lalee OHG jederzeit die getrennte Aufbewahrung oder Kennzeichnung von Sicherungsgut im Sinn der vorstehenden Absätze 1 und 2 verlangen, wenn die Gefahr der Verwechslung oder der mangelnden Unterscheidbarkeit mit etwaigem Sicherungsgut Dritter besteht. Weitergehende Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, z. B. auf Schadensersatz, bleiben in allen Fällen vorstehender Regelungen / vorstehender Absätze unberührt.
    4. Eine etwaige Warenrücknahme erfolgt immer nur sicherheitshalber, es liegt darin, auch wenn nachträglich Teilzahlungen gestattet wurden, kein Rücktritt vom Vertrag.
  7. Einziehungsermächtigung
    Der Käufer kann, solange er seinen Zahlungspflichtungen nachkommt, bis zum Widerruf, die Außenstände für sich einziehen. Mit einer Zahlungseinstellung, Beantragung des Insolvenzverfahrens, einem Scheck- oder Wechselprotest oder einer erfolgten Pfändung erlischt das Recht auf Weiterverkauf oder Verarbeitung der Waren und zum Einzug der Außenstände. Danach eingehende abgetretene Außenstände sind sofort auf einem Sonderkonto anzusammeln.
  8. Gewährleistung
    Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 3 Tagen nach Empfang der Lieferung vom Käufer schriftlich mitzuteilen. Versteckte Mängel sind schriftlich innerhalb von 7 Tagen, spätestens aber bis zum Ablauf von 3 Monaten seit Lieferung, schriftlich anzuzeigen. Bei fristgerechten und berechtigten Rügen leistet die Teppiche Lalee OHG nach ihrer Wahl kostenlos Ersatz oder bessert nach. Hierfür steht ihr eine angemessene Frist von mindestens 4 Wochen seit Eingang der schriftlichen Mängelrüge zur Verfügung. Ist ein Mangel weder durch Nachbesserung noch durch Ersatzlieferung zu beheben, kann der Käufer die Herabsetzung des Kaufpreises verlangen. Jegliche Produktverantwortung der SüdFactoring GmbH, Pariser Platz 7, 70173 Stuttgart, wird ausgeschlossen.
  9. Datenschutz
    Die Teppiche Lalee OHG ist berechtigt, Informationen und Daten über den Käufer zu erheben, speichern, verarbeiten, nutzen und an Dritte, insbesondere zum Zwecke des Forderungseinzuges oder des ausgelagerten Debitorenmanagements zur Speicherung, Verarbeitung und Nutzung weiterzugeben. Die Teppiche Lalee OHG wird Käuferdaten, soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen der Gesetze zulässig, EDV-mäßig speichern und verarbeiten.
  10. Sonstige
    Werden dem Käufer Werbematerialien oder verkaufsfördernde Gegenstände kostenlos zur Verfügung gestellt, so sind diese bei Beendigung der Geschäftsbeziehung an die Teppiche Lalee OHG zurückzugeben.
  11. Gerichtsstand
    Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Geschäftssitz der Teppiche Lalee OHG, soweit der Käufer als Unternehmer anzusehen ist oder wahlweise der Sitz der SüdFactoring GmbH (Stuttgart). Erfüllungsort ist der Sitz der Teppiche Lalee OHG. Wahlweise kann auch Klage am Sitz des Debitors erhoben werden.
  12. Abtretung der Sicherungsansprüche
    Sämtliche zu Gunsten der Verkäufers bestehenden Rechte aus den vereinbarten Sicherungsabreden, insbesondere Sicherungs- und Vorbehaltseigentum in allen Formen, sind an die SüdFactoring GmbH übertragen.
  13. Aufrechnungs-/Zurückbehaltungsrechte
    Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder anerkannt sind; außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Rechtsverhältnis beruht. Dies gilt auch bei Vermögensverfall des Verkäufers.
  14. Salvatorische Klausel
    Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht.